Um Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen attraktiver zu machen, gibt es für Gründerinnen und Gründer zahlreiche Förderprogramme der Europäischen Union, der Bundesrepublik und des Landes.
Die Voraussetzungen sind vom Förderzweck abhängig und in der jeweiligen Förderrichtlinie beschrieben. Generell unterstützungswürdig sind innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren mit erkennbarem Kundennutzen, nachhaltige Alleinstellungsmerkmale, ein klares Geschäftsmodell, hohes Wachstumspotenzial und internationale Ausrichtung. Häufig ist eine Antragstellung an bestimmte Fristen gebunden.
Um eine gründungsstimulierende oder gründungsunterstützende Wirkung zu erreichen, ist eine Antragstellung beispielsweise bei den Bildungsschecks für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen vor der Gründung/ Übernahme oder beim MV-Gründerstipendium bis spätestens ein Jahr nach Gründung erforderlich.