Rechtsformen: Freiberufler
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Wer als Freiberufler arbeiten darf, ist streng geregelt.
Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Wer als Freiberufler arbeiten darf, ist streng geregelt.
Die Entscheidung für die richtige Rechtsform ist oberstes Gebot und der erste Schritt bei der Gründung eines Unternehmens. Die Freien Berufe sind eine von vielen Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen. Dieser Begriff steht für einen vom Gesetzgeber eingegrenzten Bereich von Tätigkeiten – unter anderem fallen Rechtsanwälte und Ärzte darunter. Um Freiberufler zu werden, müssen Sie nicht nur einen gesetzlich festgelegten Beruf ausüben. Es kann auch notwendig sein, bestimmte Vorbildungen zu besitzen. Darüber hinaus ist es wichtig, rechtliche und steuerliche Fragen bereits vor der eigentlichen Gründung zu klären. Bedenken Sie außerdem, dass Sie keinen Arbeitgeber mehr haben, der die Fürsorge für Sie übernimmt. Um Sozialversicherungen und Altersvorsorge müssen Sie sich daher selbst kümmern.
Viele Existenzgründer stellen sich die Frage, ob ihre Tätigkeit unter die Freien Berufe fällt oder ob die Anmeldung eines Gewerbes erforderlich ist. Da die Abgrenzung oft nicht leicht ist, entscheidet letztendlich das Finanzamt über die Zuordnung. Diese Entscheidung trifft die Behörde aufgrund des von Ihnen auszufüllenden „Fragebogens zur steuerlichen Erfassung“.
Die gesetzlichen Regelungen zu freiberuflichen Tätigkeiten finden sich in §1 des Gesetzes über Partnerschaftsgesellschaften sowie in §18 des Einkommensteuergesetzes. Demnach zählen alle wissenschaftlichen, schriftstellerischen sowie künstlerischen Tätgkeiten zu den Freien Berufen. Wichtig dabei: Der Beruf darf nicht unter die Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) fallen. Ist das der Fall, muss das Finanzamt ihn zwingend als gewerbliche Tätigkeit (§15 EStG) einordnen.
18 EStG nennt einige Freie Berufe, die auch als Katalogberufe bezeichnet werden:
Die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesfinanzhof (BFH), hat weitere Tätigkeiten als Freie Berufe eingeordnet. Grundsätzlich gilt, dass Sie vor der Gründung mit Ihrem Steuerberater Rücksprache halten sollten. So klären Sie bereits im Vorfeld eindeutig Ihren Status als Freiberufler und sparen sich Diskussionen mit dem Gewerbe- oder Finanzamt.
Wenn Sie Freiberufler werden, haften Sie grundsätzlich mit Ihrem Privatvermögen. Eine Haftungsbeschränkung ist als Freiberufler nicht möglich – Sie haben als Alternative jedoch die Wahl zwischen GmbH und UG (sogenannte Mini-GmbH). Sofern Sie keine Kapitalgesellschaft (etwa eine UG) gründen, benötigen Sie auch kein Startkapital. Wegen der unbeschränkten Haftung mit Ihrem gesamten Vermögen ist es wichtig, dass Sie frühzeitig Informationen zu verschiedenen Versicherungen einholen. Insbesondere sollten Sie sich über Haftpflichtversicherungen informieren, die Sie vor beruflichen Fehlern bewahren. Für Ärzte ist sie beispielsweise vorgeschrieben.
Die meisten Freien Berufe fordern keine verpflichtende Mitgliedschaft in einer Berufs- oder Standeskammer. Für einige Freiberufler ist der Beitritt in eine solche Organisation jedoch verpflichtend. Dazu zählen unter anderem:
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten. Während für einige Freien Berufe gar keine Vorbildung nachgewiesen werden muss, sind für andere Tätigkeiten umfangreiche Qualifikationen vorzulegen. Je nach Berufsfeld legen Sie die Nachweise über Ihre Aus- und Weiterbildung bei diesen Stellen vor:
Freiberufler werden – für viele und vielleicht auch Sie der lang ersehnte Traum von der Selbstständigkeit. Dennoch sollten Sie Ihre rechtlichen und steuerlichen Pflichten nicht aus den Augen verlieren. Kümmern Sie sich vor allem um diese Punkte:
Freiberufler arbeiten alleine – möchten Sie sich jedoch mit anderen freiberuflich Tätigen zusammentun, gibt es hierfür spezielle Gesellschaftsformen wie die PartG oder die GbR. Auch die Gründung einer GmbH kommt in Frage.
Als Freiberufler sparen Sie sich den Gang zum Gewerbeamt. Sie reichen den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim zuständigen Finanzamt ein und erhalten eine Steuernummer. Damit ist Ihr Unternehmen startklar.
Als Freiberufler müssen Sie selbst fürs Alter vorsorgen. Bestimmte Kammerberufe haben hierfür sogenannte berufsständische Versorgungseinrichtungen. Informieren Sie sich, ob es für Sie eine solche Kammer (etwa die Künstlersozialkasse) gibt und sorgen Sie bei Bedarf anderweitig vor.
Als Selbstständiger haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.
Sie sind als Freiberufler nicht gewerbesteuerpflichtig. Umsatz- und Einkommensteuer fallen nach Maßgabe der jeweiligen Gesetze an.