Nachfolgeformen - das Unternehmen in gute Hände geben
Für die Nachfolge eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ob innerhalb der Familie oder ein Kauf außerhalb familiärer Strukturen, wir zeigen, worauf es ankommt.
Für die Nachfolge eines Unternehmens gibt es verschiedene Möglichkeiten. Ob innerhalb der Familie oder ein Kauf außerhalb familiärer Strukturen, wir zeigen, worauf es ankommt.
Bei der Neugründung eines Unternehmens gibt es eine Fülle an Entscheidungen, die Sie im Vorfeld treffen müssen. Wenn Sie eine Firma übernehmen, gilt dieser Grundsatz in gleichem Maße. Zwar stehen Geschäftsidee und –modell schon fest, es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten der Unternehmensnachfolge. Grundsätzlich wird zwischen Übernahmen innerhalb der Familie, dem Einsatz eines Fremdgeschäftsführers und der Übernahme in Form von Vermietung oder Verpachtung unterschieden. Ausgehend von diesen Varianten planen Sie das weitere Vorgehen – jede Übernahmeart bringt verschiedene Vor- und Nachteile mit sich. Wir stellen sie Ihnen vor.
Für die Übernahme eines Unternehmens gibt es kein allgemeines Erfolgsrezept. Vielmehr kommt es hier auf die individuellen Voraussetzungen und den Planungs- bzw. Verwaltungsvorlauf an. Im Laufe der Übernahme können unterschiedliche Stolpersteine auftauchen, die es zu überwinden gilt – gute Vorbereitung ist alles!
Bei der Betriebsübernahme erwerben Sie ein Unternehmen, das bereits am Markt etabliert ist und sich einen Namen gemacht hat. Das hat nicht nur den Vorteil, dass die Büro- bzw. Geschäftsausstattung bereits vorhanden ist – auch die Kunden- und Lieferantenbeziehungen bestehen im Idealfall schon seit langem. Zudem gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten für Existenzgründer, die auch bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes greifen.
Sie spielen mit dem Gedanken, ein bestehendes Unternehmen zu übernehmen? Dann haben Sie die folgenden Möglichkeiten:
Welche Variante in Ihrem Fall die sinnvollste ist, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen sollten Sie einen Blick auf Ihr verfügbares Kapital und in diesem Zusammenhang auch auf die Finanzierungsmöglichkeiten werfen. Zum anderen ist es wichtig, anstehende Kosten im Auge zu behalten. Steuern und Gebühren, die im Zusammenhang mit der Übernahme anfallen, sind nicht selten eine hohe Belastung. Zudem spielen auch der Wert und die Zukunftsaussichten der zu übernehmenden Firma eine wichtige Rolle.
Innerhalb der Familie kann die Übernahme des Betriebes auf unterschiedliche Arten erfolgen. An erster Stelle steht die Übernahme im Vorfeld: Bevor der jetzige Geschäftsführer aussteigt, erhalten Sie einen immer größeren Teil der Firma. Zum Zeitpunkt des Ausstiegs gehört Ihnen dann der ganze Betrieb. Die andere Möglichkeit ist die Übernahme im Nachgang. Sie erfolgt durch Testament oder im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge.
Bei einem Kauf von außerhalb gibt es ebenfalls zwei Varianten. Entweder übernehmen Sie den gesamten Betrieb mit allen Vermögensgegenständen, oder Sie beschränken Ihren Kauf auf bestimmte Teile des Unternehmens. Letztere Option bietet zwar einige Vorteile bei der Gestaltung des Kaufes, dafür sind Sie aber auch kein alleiniger Eigentümer der Firma.
Bei dieser Form der Übernahme erhalten Sie als Pächter ein notarielles Recht auf bestimmte Gegenstände oder Teile des Betriebs. Voraussetzung ist ein durch Rechtsanwalt oder Notar ausgearbeiteter, rechtsgültiger Vertrag, der vor allem diese Fragen behandelt:
Bei der Übernahme mit Pachtvertrag gibt es einige Vor-, aber auch Nachteile: Erstere sind vor allem der geringe Kapitalbedarf, die steuerliche Absetzbarkeit der Pacht als Betriebsausgaben und die im Vergleich zum Kapitalzins oft niedrigeren Pachtzinsen.
Ein entscheidender Nachteil ist, dass Sie als Pächter kein vollständiger Eigentümer des Unternehmens sind. Sie erwerben lediglich ein Recht auf bestimmte Teile des Betriebs. Darüber hinaus haben Sie keine Entscheidungsmacht. Der Verpächter kann also ohne weiteres bestimmen, dass er keine Investitionen tätigen möchte – dagegen haben Sie keine Handhabe.
Entscheiden Sie sich für diese Form der Übernahme, geben Sie die Leitung des Unternehmens in die Hand eines Fremdgeschäftsführers. Der Eigentümer der Firma behält seine Rolle, es steht lediglich eine andere Person an der Spitze. Für diese Person müssen Sie einen Geschäftsführervertrag (Arbeitsvertrag) erstellen, der den üblichen Inhalt hat: Gehalt, Urlaub, Altersvorsorge und sonstige betriebliche Leistungen, Kündigungsfragen sowie Arbeitszeiten.
Bei dieser Art der Unternehmensnachfolge muss das Unternehmen nicht zwangsläufig an der Börse notiert sein. Der Vorstand übt das operative Geschäft des Unternehmens aus, nicht die Aktionäre. Jedoch muss auch bei einer Klein-AG ein Stammkapital von mindestens 50.000 Euro vorhanden sein.